Kinderärzte in NRW: Debatte um Atteste für Schüler vor Schulferien

veröffentlicht am 11. Juni 2023

„Es besteht Schulpflicht und wenn Prüfungen sind, ist die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich notwendig und verpflichtend. Dies gilt auch für die Zeit vor und nach den Ferien. Insofern brauchen wir, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ein eindeutiges Attest, dass ein überzeugender Grund für das Fehlen vorliegt.“ Andreas Bartsch, Präsident des nordrhein-westfälischen Lehrerverbandes