Geplantes LADG hat erhebliche Folgen für pädagogischen Alltag

veröffentlicht am 23. Juni 2026

NRWL-Präsident Meik Bruns warnt vor dem Ende pädagogischer Freiheit und fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen oder ihn zumindest grundlegend zu überarbeiten.

Der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband (NRWL) lehnt den Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in seiner jetzigen Form strikt ab. Aus Sicht des Verbandes schafft der Gesetzentwurf keinen zusätzlichen Schutz vor Diskriminierung an Schulen, sondern etabliert ein Klima des Misstrauens gegenüber Lehrkräften und schwächt ihre pädagogische Handlungsfreiheit. „Das Land darf seine Lehrkräfte nicht unter Generalverdacht stellen und das anschließend als Fortschritt verkaufen“, kritisiert NRWL-Präsident Meik Bruns.

Kritisch sieht der NRWL vor allem die vorgesehene Beweislastumkehr im LADG. Künftig soll bereits eine plausibel vorgetragene Diskriminierungsvermutung ausreichen, um Lehrkräfte in aufwändige Prüf- und Beschwerdeverfahren zu zwingen, ohne dass ein objektiver Nachweis für eine Diskriminierung vorliegen muss. Einen Negativbeweis, also den Nachweis, nicht diskriminiert zu haben, können beschuldigte Lehrerinnen und Lehrer in der Praxis kaum führen. „Gute Gesetze schaffen Vertrauen. Schlechte Gesetze produzieren Aktenordner“, warnt Bruns mit Blick auf die absehbare Dokumentations- und Rechtfertigungspflichten.

Vertrauensverhältnis an Schulen wird ohne Not infrage gestellt

Der NRWL-Präsident befürchtet erhebliche Auswirkungen auf den pädagogischen Alltag. Jede Notengebung, die Auswahl einer Lektüre und jede schulische Entscheidung könnte demnach unter Diskriminierungsverdacht gestellt werden, selbst dann, wenn die Lehrkraft sich strikt an Lehrpläne und pädagogische Standards hält. „Dies gefährdet das für Schule unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern“, sagt Bruns.

Der NRWL betont, dass der Schutz vor Diskriminierung ein zentrales Anliegen aller am Schulleben Beteiligten ist. Wirksamer Schutz entsteht nach Überzeugung des Verbandes jedoch nicht durch pauschales Misstrauen und schwer handhabbare Beweislastregeln. Der NRWL fordert die Landesregierung daher auf, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen oder ihn zumindest grundlegend zu überarbeiten und die spezifischen Belange der Schulen und Lehrkräfte ernsthaft einzubeziehen.

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