Lehrkräfte beim Lebensarbeitszeitkonto nicht schlechter stellen

veröffentlicht am 14. Oktober 2026

Meik Bruns, Präsident des NRWL: „Gleichbehandlung ist dringend geboten, um Vertrauen in den Dienstherrn zu wahren“.

Der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband (NRWL) begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos für Lehrkräfte im Zuge der Modernisierung des Öffentlichen Dienstes. „Die in Rede stehende Regelung bleibt jedoch hinter dem Grundsatz der Gleichbehandlung zurück“, erläutert Meik Bruns, Präsident des NRWL. „Lehrkräfte dürften beim Ausgleich ihrer Lebensarbeitszeit nicht schlechter gestellt werden als andere Landesbeamtinnen und Landesbeamte.“

Ungerechte Berechnungsgrundlage

Lehrkräfte sollen laut den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung lediglich eine halbe Stunde je Woche auf das Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen, während andere verbeamtete Beschäftigte eine Gutschrift von einem 41. Teil ihrer Wochenarbeitszeit erhalten. Dies bedeutet für die Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs, dass nur rund 1,96 Prozent ihrer wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet werden – gegenüber 2,44 Prozent bei den übrigen Landesbeamten.

Viele Arbeitszeituntersuchungen unterstreichen, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich oberhalb der Regelarbeitszeit liegt. „Unsere Kolleginnen und Kollegen dürfen deshalb beim Lebensarbeitszeitkonto nicht mit einem geringeren Ausgleich abgespeist werden“, fordert Meik Bruns. Die Gutschrift müsse konsequent am Umfang der regelmäßigen Wochenarbeitszeit ausgerichtet werden. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe II bedeutet das eine Gutschrift von 0,62 Pflichtstunden pro Woche statt der vorgesehenen
0,5 Stunden. Dadurch ließe sich eine Gleichbehandlung mit den übrigen Landesbeamtinnen und -beamten erreichen, so der Verbandsvorsitzende.

Der NRWL erwartet daher eine Nachbesserung der Verordnung im laufenden Verfahren. Ein Lebensarbeitszeitkonto soll Entlastung ermöglichen – und nicht neue Ungleichheiten schaffen. „Die angekündigte Entlastung muss fair ausgestaltet sein – und vor allem muss sie bei den Lehrkräften auch tatsächlich ankommen. Das würde das Vertrauen in den Dienstherrn wahren und die Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen“, stellt Bruns fest.

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